Partikelprüfstelle - Probe einreichen (EU)
1.ANNAHME VON AUFTRÄGEN
PTA behält sich das Recht vor, alle Druck-, Rechen- oder Schreibfehler bei der Erstellung von Angeboten und Spezifikationen zu korrigieren oder Aufträge abzulehnen, die als unangemessen erachtet werden. Jegliche Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen in Bezug auf diese Bestellung, die von irgendeiner Person, einschließlich Händlern und Vertretern von PTA, abgegeben werden und die mit den hier genannten Bedingungen nicht übereinstimmen oder im Widerspruch dazu stehen, sind für PTA nicht bindend. Bestellungen des Kunden, die Bedingungen enthalten, die die hierin enthaltenen Bedingungen abändern, ergänzen oder im Widerspruch zu ihnen stehen, sind für PTA nicht bindend. Die hierin enthaltenen Bedingungen sind die einzigen und ausschließlichen Bedingungen in Bezug auf diese Bestellung.
2. PREISE
Die Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Bundes-, Landes-, Kommunal- oder sonstiger Steuern. Die Standardpreise gelten für die Standardbearbeitungszeit. Wenn eine vorrangige Bearbeitung erforderlich ist, kann der Preis nach vorheriger Vereinbarung etwas höher sein.
3. BESTELLUNGEN UND BESTELLINFORMATIONEN
Alle Bestellungen unterliegen der Annahme durch PTA an seinem Hauptsitz in Norcross, Georgia, U.S.A. Bestellungen sind an PTA, Einsteinstraße 14, 85716 Unterschleißheim, Deutschland, zu senden. Bestellungen können vom Käufer nur durch schriftliche Mitteilung an PTA und nur dann storniert werden, wenn die bestellten Dienstleistungen oder Artikel noch nicht bearbeitet wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden. Wenn ein Auftrag storniert wurde und Muster an den Kunden zurückgeschickt werden sollen, muss der Kunde die Versanddaten angeben und die Kosten für die Rücksendung der Muster übernehmen. Diese Kosten umfassen die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 €.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Nettobetrag der Rechnung ist spätestens dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar an Micromeritics Instrument Corporation, PO Box 116873, Atlanta, GA 30368-6873. PTA kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangen und wird den Kunden benachrichtigen, wenn besondere Zahlungsbedingungen erforderlich sind. Für den Fall, dass Particle Testing Authority einen Rechtsbeistand einschalten muss, um das im Rahmen dieser Bestellung fällige Geld einzutreiben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, PTA angemessene Anwalts-, Gerichts- und/oder Inkassobürogebühren zu zahlen. Internationale Kunden zahlen im Voraus per Banküberweisung, es sei denn, es wurden vorherige Vereinbarungen getroffen.
5. VERSAND UND RISIKO DES VERLUSTES
Es ist die Politik von PTA, die von den Kunden erhaltenen Muster nicht zu versichern. Wenn der Kunde bestimmte Muster versichern möchte, wird PTA schriftlich benachrichtigt und es werden Vorkehrungen getroffen, um die Muster zu versichern. Die Kosten für die Versicherung der Muster werden zwischen PTA und dem Kunden vereinbart und richten sich nach den von unserem Versicherungsunternehmen festgelegten Tarifen.
6. AUFSICHTSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN PTA
bestätigt, dass es alle geltenden Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des Fair Labor Standards Act in seiner geänderten Fassung sowie die gemäß Abschnitt 14 dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Anordnungen des Arbeitsministeriums der Vereinigten Staaten einhalten wird. Das Unternehmen wird auch alle anderen geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze einhalten. Entsprechende Unterlagen sind auf Anfrage erhältlich.
7. HAFTUNG UND SCHADENSBEGRENZUNG PTA
haftet in keinem Fall für Schäden, die auf ungenaue oder unvollständige Informationen oder auf nicht rechtzeitig vom Auftraggeber oder in dessen Namen geliefertes Material zurückzuführen sind. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der für das Projekt wesentlichen Informationen. PTA haftet unter keinen Umständen für einen Betrag, der die Kosten der erbrachten Leistungen übersteigt. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die PTA oder seinen Angestellten oder Beauftragten bei der Ausführung des Auftrags entstehen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit seitens PTA vor.
8. LIEFERUNG
Die Ergebnisse werden den Kunden entweder per E-Mail in Form einer Microsoft Excel-Datei zugesandt, sofern der Kunde auf dem Formular zur Einreichung von Proben nichts anderes angegeben hat. PTA bewahrt die Ergebnisse in einem sicheren, geschützten Netzwerk für einen Zeitraum von 5 Jahren auf.
9. PROBEN UND PROBENRÜCKGABEN
Die Kundenproben werden für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach Abschluss des Projekts aufbewahrt. Die Probenergebnisse werden für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Projekts aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung von Proben und Probenergebnissen ist möglich und unterliegt zusätzlichen Gebühren, die zwischen PTA und dem Kunden vereinbart werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die erhaltene Probe repräsentativ für die gesamte Probe ist. Wenn besondere Sorgfalt erforderlich ist oder gewünscht wird, muss PTA vom Kunden benachrichtigt werden und kann zusätzliche Gebühren verlangen. Proben, die nicht zur Entsorgung geeignet sind, werden dem Kunden zur ordnungsgemäßen Entsorgung auf dessen Kosten zurückgesandt.
10. VERTRAULICHKEIT DER PROBEN UND DER DARAUS GEWONNENEN INFORMATIONEN
Die von PTA erhaltenen Muster sind vertrauliche und geschützte Informationen des Kunden. PTA wird die Muster oder die aus diesem Projekt abgeleiteten Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden an Dritte weitergeben oder anderweitig mit ihnen teilen, auch nicht an eine Person, die im Rahmen einer AUFTRAGSABTRETUNG (wie in Absatz 11 definiert) benannt wird.
11. AUFTRAGSVERGABE PTA
kann diesen Auftrag oder einen Teil davon zur Ausführung an einen Dritten abtreten. Im Falle einer solchen Abtretung sind die PTA für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags gemäß den Bedingungen dieses Auftragsformulars verantwortlich. PTA sind auch dafür verantwortlich, dass das beauftragte Labor die zugewiesenen Arbeiten gemäß den festgelegten und genehmigten Verfahren ausführt.
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